AGB

AGB

  1. GELTUNG

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. CILING Decken und Licht GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB der Fa. CILING Decken und Licht GmbH haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

  1. ANGEBOT UND ABSCHLUSS

Die Angaben sind stets freibleibend und unverbindlich; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch die Ausstellung eines Lieferscheins bzw. die Ausstellung der Warenrechnung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leitungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Durch die Auftragserteilung des Käufers versichert dieser damit gleichzeitig, dass er zahlungsfähig ist. Bestellte Sonderanfertigungen sowie Schnellproduktionen können nach Bestelleingang nicht mehr storniert werden.

Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen an den Käufer bekannt, die nach pflichtgemäßem, kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erreichen nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Fa. CILING Decken und Licht GmbH schriftlich bestätigt werden.

  1. LIEFERBEDINGUNGEN, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG

Lieferfristen und sonstige von der Fa. CILING Decken und Licht GmbH genannten Termine sind stets circa Angaben und unverbindlich. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Bei Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrungen bei uns oder unseren Lieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen und Umstände die Erzeugung und Versand behindern, entbinden die Fa. CILING Decken und Licht GmbH während ihrer ganzen Dauer und hinsichtlich ihrer Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen, ohne dass in diesem Fall der Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Derartige Betriebsstörungen berechtigen die Fa. CILING Decken und Licht GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer steht dann ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu, wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert und danach dem Käufer eine angemessene, mindestens einmonatige, schriftliche Nachfrist gesetzt hat. Die Fa. CILING Decken und Licht GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

  1. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

Die Lieferungen erfolgen zuzüglich den jeweiligen Versand- und Verpackungskosten. Die jeweiligen Versandwege und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.

  1. VERPACKUNG

Die jeweiligen Verpackungen sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Verpackung wird dem Käufer zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung ist nur möglich bei kostenfreier Anlieferung.

  1. PREISE UND ZAHLUNG

Durch die Auftragserteilung bestätigt der Käufer gleichzeitig seine Kreditwürdigkeit, wovon die Fa. CILING Decken und Licht GmbH dann auch ausgeht und diese voraussetzt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Fa. CILING Decken und Licht GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Fa. CILING Decken und Licht GmbH berechtigt, Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen oder die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche von Seiten des Bestellers abgeleitet werden können. Zahlungen haben bei Vorkasse im Voraus zu erfolgen. Bei vorliegender Einzugsermächtigung wird der fällige Betrag unter Abzug von 4 % Skonto innerhalb von sieben Tagen abgebucht, soweit die Angebote, Auftragsbestätigung und Rechnung nichts ausdrücklich Gegenteiliges enthalten. Bei nicht funktionierendem Einzug werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankkreditkosten berechnet. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig. Zahlungen sind ausschließlich an die Fa. CILING Decken und Licht GmbH zu leisten. Vertreter ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht sind nicht zum Inkasso berechtigt. Die Fa. CILING Decken und Licht GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Fa. CILING Decken und Licht GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch für nicht bezahlte gelieferte Produkte.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt der Fa. CILING Decken und Licht GmbH gemäß § 455 BGB. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Fa. CILING Decken und Licht GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die verkaufte Ware Eigentum der Fa. CILING Decken und Licht GmbH. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Ware sind unzulässig.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. CILING Decken und Licht GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei gegenteiligem Verhalten wird der Käufer schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus ist die Fa. CILING Decken und Licht GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. CILING Decken und Licht GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Die aus dem Weiterverkauf und / oder Verarbeitung der Waren bei dritten Personen oder sonstigen Rechts Gründen (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Fa. CILING Decken und Licht GmbH ab. Für rechtzeitiges Vorzeigen oder Beibringen eines Protestes haftet die Fa. CILING Decken und Licht GmbH nicht. Diskont oder sonstige Spesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

  1. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG

Mängelrügen seitens des Käufers in Bezug auf Eigenschaften, Gewicht oder Maß der Ware haben ausschließlich nach § 377 HGB zu erfolgen. Durch die ständige Weiterentwicklung der Artikel behält sich die Fa. CILING Decken und Licht GmbH kleine Abweichungen von den Abbildungen, in Form, Material und Ausführungen vor. Bei Eloxaloberflächen kann es durch die Beschichtung zu vereinzelten Farbunterschieden kommen; diese können als Reklamationsgrund nicht anerkannt werden.

Die Unvollständigkeit der Lieferung kann nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware, Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur innerhalb sieben Tagen nach Warenempfang, Beanstandungen der Rechnung nur innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum angemahnt und berücksichtigt werden. Bei Eingang der Ware beim Käufer durch die Deutsche Bundesbahn, Post, Spedition oder sonstige Frachtführer hat dieser die Ware sofort im Beisein des entsprechenden Transporteurs auszupacken und nach Transportschäden zu untersuchen.

Stellt sich dabei eine Beschädigung der Ware heraus, so ist der Käufer verpflichtet, zur Wahrung der Rechte auf Schadenersatz gegenüber dem jeweiligen Transporteur eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Hat der Käufer eine derartige Tatbestandsaufnahme versäumt, so entbindet dieser Umstand die Fa. CILING Decken und Licht GmbH von jeglicher Verpflichtung. Für Transportschäden wird dann nicht aufgekommen. Für eine fehlerhaft gelieferte Ware, soweit dies die Fa. CILING Decken und Licht GmbH zu vertreten hat, leistet diese nach eigener Wahl entweder Ersatz oder schreibt den hierfür zu berechnenden Betrag gut. Der Beweis für die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware und das Verschulden der Fa. CILING Decken und Licht GmbH hierfür obliegt dem Käufer. Auf Verlangen ist die fehlerhaft gelieferte Ware im Zustand der Anlieferung zurückzugeben. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die vorgenannten Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Rücksendung von einwandfreien Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, anderes gilt nur dann, wenn ein schriftliches Einverständnis erteilt wurde. Besonders angefertigte Waren können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Die Fa. CILING Decken und Licht GmbH kann dem Besteller bei vereinbarter Rücksendung eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes in Rechnung stellen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder unstreitig sind.

  1. ALLGEMEINE  HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden des Verkäufers.

  1. DATENSCHUTZ

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

  1. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma CILING Decken und Licht GmbH. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle hier nicht aufgeführten Fälle sind die betreffenden Bestimmungen des HGB anzuwenden.

Entgegenstehendes internationales Recht wird ausdrücklich abbedungen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Mai 2017